Hier können Sie entspannt Ankern

Hafenplan

Preisliste 2025

Gastlieger

Bis 9 Meter Schiffslänge ü.A:19,00 €/Tag
Jeder weitere angefangene Meter: 1,60 €/Tag
Jede Person über 16 Jahren (für Strom, Wasser,WC, Müllentsorgung): 3,00 €/Pers.& Tag

Bezahlung an den Stegen 8€
Die Stadt Ueckermünde erhebt in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September Kurabgaben bei Übernachtungen in der Marina-Lagunenstadt Ueckermünde.

Saisonlieger

Wasserliegeplatzberechnung: Länge über Alles x Breite = m² Berechnungsfläche
Die Länge der Boote bemisst sich einschließlich Bugspriet, Beiboot, Badeplattform, Außenbordmotor usw.
vom 1. April bis 31. Oktober
Wasserliegeplatz: 39,00 €/m²
Wasserliegeplatz mit Seitenanleger (Plätze 227 bis 234): 43,00 €/m²

Bootslieger bis 7,5 mtr länge  Pauschal 700,00€

Jetski Pauschal 200€

Jetski auf Ponton 300,00€
Seitenanleger über mehrere Liegeplatz, Berechnung = m²-Preis der eingenommenen Liegeplätze

Winterliegeplatz im Freigelände

Freigelände auf Trailer oder Bock: 18,00 €/m²

Lagerbock 90€
zuzüglich Bereitstellung von Strom nach Verbrauch: 0,60 €/Kwh

Winterliegeplatz im Wasser

qm 28€                                                                                                                                                                                                              zuzüglich Bereitstellung von Strom nach Verbrauch: 0,60 €/Kwh

Stellplätze und sonstige Leistungen
Kraftfahrzeug (PKW)
Saisonlieger: 65,00 €
Gäste / Woche: 25,00 €
Gäste / Tag: 5,00 €

Bootstrailer
Saison: 85,00 €
Gäste / Woche: 25,00 €
Gäste / Tag: 5,00 €

Hafentrailer
Saison 100,00€

Kaution für eine Zugangskarte (Bei Verlust keine Kautionserstattung)
Pfand: 25,00 €
Bearbeitungsgebühr bei verspäteter Rückgabe nach Vertragsende oder nach Abreise bei Gastliegern (später als vier Wochen)
Bearbeitungsgebühr: 15,00 €

Benutzung der Slipanlage: Nutzung / Tag 20,00 €
Verlängerung zum Slippen: Nutzung 5,00 €
Slippen mit Hilfe der Marina zuzüglich je angefangener ½ Std.: 25,00 €
Innerbetrieblicher Transport Je angefangene ½ Std.: 25,00 €
Hochdruckreiniger an der Slipanlage angefangene ½ Std:15,00 €

Fäkalienentsorgung pro Tank 18,00 €

Duschen, Waschmaschinen und Wäschetrockner werden mit Münzen betrieben.

Sonderveranstaltungen Mai 2025 und September 2025
1 Tag pauschal 80 €
2 Tage gesamt incl. Slipp Benutzung und Liegeplatz 90   €
3 Tage gesamt incl. Slipp Benutzung und Liegeplatz 100   €
4 Tage gesamt incl. Slipp Benutzung und Liegeplatz 110  €
5 Tage gesamt incl. Slipp Benutzung und Liegeplatz 120 €
6 Tage gesamt incl. Slipp Benutzung und Liegeplatz 130 €
7 Tage for free = 130 € für Tag 1-6
Trailer: 6,00 €/Tag nach Zuweisung der Stellfläche durch den Hafenmeister
Die Tarife gelten für alle Wasserfahrzeuge in diesem Zeitraum

Gewerbliche Nutzung/Liegeplatz

Saisonliegeplatz im Wasser m² 48,00 €

Stand 16.09.2024

Alle Preise inklusiv 19% MwSt.

Wir akzeptieren:

Die Preisliste mit sämtlichen Leistungen und Preisen hängt im Hafenbüro aus.

Bei Vermittlung eines neuen Saisonliegers erhalten Sie 25,00 € Prämie auf Ihre Jahresrechnung.Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Öffnungszeiten:

Hauptsaison
1. Juni bis 31. August
08:00 bis 12:00 & 13:30 bis 19:00 Uhr

Nebensaison
1. April bis 31. Mai und 1. September bis 31. Oktober
8:00 bis 12:00 & 13:30:00 bis 19:00 Uhr

Kontakt:
Fon : +49 39 771 590 760
Fax: +49 39 771 590 761
e-mail: hafenmeister@marina-ueckermuende.de

Postanschrift:
Marina-Lagunenstadt GmbH & Co. KG

Hafenmeister
Zum Strand 2
17373 Ueckermünde

Hafenbüro

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne einen erholsamen Aufenthalt zu verbringen.

Siegfried Fleck und Ingo Wandt
Ihr Hafenmeisterteam der Marina-Lagunenstadt

Mini-Markt und Tourismusinformationen

Kaffee und Espresso
Kalte Getränke

Ausflugs- und Veranstaltungstipps

Skippermesse

UNSERE HAFENOASE – GENIESSEN UND ENTSPANNEN

Die Skippermesse mit seiner Terrasse und das schwimmende Sonnendeck am Hafenmeisterbüro sind bei den Skippern beliebte Orte zum klönen und um in idyllischer Umgebung einfach abzuschalten.
Bei Sonnenschein gemütlich den Morgen auf der Terrasse und dem Sonnendeck beginnen.
Nachmittags wenn die Boote in den Hafen einlaufen treffen sich Urlauber zum Kaffee und die Skipper auf ein Anlegerbier. Natürlich dürfen Kuchen, Snacks und Fischbrötchen dazu nicht fehlen.
In der Saison laden die Hafenmeister freitags und samstags zu fröhlichen Grillveranstaltungen. Als Highlight gibt es in der Urlaubszeit Live-Unterhaltungen auf dem Sonnendeck.

Öffnungszeiten:
Nachmittags ab 16.00 Uhr geöffnet. Wir schließen mit dem Hafenbüro.

Bootstankstelle

Diesle: Biofrei/ Benzin: 98 Oktan

Nahe der Slipanlage befindet sich im zweiten Hafenbecken eine Tankstelle für Diesel- und Superkraftstoff. Die Tankstelle ist während der gesamten Saison vom 1. April bis 31. Oktober geöffnet.

Die Öffnungszeiten sind täglich von 8:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr. Zum Tanken kontaktieren Sie bitte den Hafenmeister unter der Mobil-Nummer +49 171 6222234

Da die Kraftstoffpreise täglich schwanken, erfragen Sie bitte die aktuellen Tagespreise. Wir akzeptieren:

Auf dem Gelände der Tankstelle befindet sich auch die Fäkalienabsaugung und Entsorgungsstation.

An Kranterminen im April und Oktober ist ganztägig die Slipanlage geschlossen. An der Tankstelle kann es zu Wartezeiten kommen.

Slipanlage & Kranen

Im zweiten Becken der Hafenanlage befindet eine 14,50 Meter breite Slipanlage mit einem Neigungswinkel von 12% und 16,00 Metern Länge.
Die Doppel-Slipanlage kann gegen Tagesgebühr benutzt werden, auch von Bootsbesitzern die keinen Liegeplatz in der Marina haben. Bitte kontaktieren Sie den Hafenmeister für die Benutzung.

Zum Saisonbeginn und –ende wird zu einem festen Termin ein mobiler 80-Tonnen-Kran geordert.
Der Termin ist an einem Samstag im April, bzw. Oktober und wird frühzeitig in den News veröffentlicht. Für die Planung können Sie vorab einen Kran-Auftrag erteilen. Der Preis für das Kranen wird nach Zeit und Aufwand und Anzahl der zu kranenden Boote berechnet.

An Kranterminen im April und Oktober ist ganztägig die Slipanlage geschlossen. An der Tankstelle kann es zu Wartezeiten kommen.

Kranauftrag

Kranauftragsformular

Yachtschule Kielmann

Sie wollten immer schon segeln, ein Motorboot führen? Wir machen Sie zum Skipper!
Unsere Kurse sind der richtige Einstieg in den Wassersport! Als Yachtschule auf der Insel Usedom bieten wir eine umfassende, solide Ausbildung zum sicheren Führen eines Sportbootes mit stufenweisem Aufbau von theoretischem Wissen und praktischen Fähigkeiten an. Unsere Yachtschule hat Tradition – wir haben schon viele Segelfreunde und Motorboot-Liebhaber zum Sportbootschein geführt. Die Kurse finden natürlich ganzjährig statt. Gern vereinbaren wir mit Ihnen auch eine individuelle Kursform. Verbinden Sie doch einfach den Erwerb eines Bootsführerscheines mit einem traumhaften Urlaub auf der Sonneninsel Usedom! Holen Sie sich Ihren Sportbootschein – wir helfen Ihnen dabei!

Winterliegeplatz

Die Marina-Lagunenstadt verfügt auf ihrem großzügigen Freiflächen über ausreichende Winterplätze.
Auf Ihrem eigenen Bootstrailer, dem Kiel oder auf Schiffslagerböcken steht Ihr Boot sicher in der Marina.

Platz im Freigelände auf 16,00 €/m² Strom extra
Lagerbockmiete bis 8 Tonnen pro Saison Miete: 90,00 €
Trailerstellgebühr 65,00 €

Winterliegeplatz Wasser 25€/m³ Strom extra

In wenigen hundert Metern Entfernung bieten mehrere Werften Hallenplätze an. Gerne helfen wir Ihnen einen geeigneten Platz zu finden.

Hafenordnung

Marina Lagunenstadt GmbH & CO.KG

§1 Betreiberin der Marina
Der Sportboothafen „Marina-Lagunenstadt“ ist eine Anlage der Marina-Lagunenstadt GmbH & Co. KG und dient dem privaten Wassersport, sowie den damit verbundenen gesellschaftlichen Aktivitäten, der Pflege und dem Ansehen des Bootssports. Die Hafenordnung wird durch Abschluss des Liegeplatzvertrages bzw. der Zuweisung eines Gastliegeplatzes sowie bei Betreten oder Befahren des Hafens als verbindlich anerkannt. Für die Einhaltung der sie betreffenden Vorschriften der Hafenordnung sind der Mieter, der Eigner, der Schiffsführer sowie jeder Benutzer und Besucher verantwortlich. Die Geschäftsführung und die von ihr bestimmten Organe sorgen für die Einhaltung dieser Regeln, die sich aus der Geschäftsvereinbarung, der Hafenordnung, den Mietverträgen und ggf. besonderen Auflagen ergeben.

§2 Geltungsbereich
Die gesamte Hafenanlage nebst Fuss- und Fahrwegen, Slipanlage, Stegen und diverser Grünflächen, ist eine Anlage der Marina-Lagunenstadt und dient der Ausübung des Wassersports. Das Hafengebiet umfasst das Hafenbecken und die Hafeneinfahrt sowie die Hafenanlagen.

§3 Benutzung
a) Das Befahren und Betreten des gesamten Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
b) Der Hafen soll nur von Sportbooten und Kleinfahrzeugen bis zu einer Lange von 20 Metern und einem Tiefgang von maximal zwei Metern benutzt werden. Ausnahmen davon kann der Hafenmeister gestatten.
c) Die Nutzung ist kostenpflichtig und wird durch die aktuelle Preisliste dokumentiert.
d) Schiffsführer die einen Saisonliegeplatz im Hafen haben, sollen diesen beim Hafenmeister an- und abmelden, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres ihr Boot erstmalig zu Wasser lassen bzw. den Hafen anlaufen. Das gilt auch für das letztmalig aus dem Wasser holen bzw. aus dem Hafen auslaufen. Wenn ein Sportboot länger als zwei Tage (48 Stunden) nicht im Hafen liegt, ist dieses auch beim Hafenmeister anzuzeigen.
e) Das Überwintern von Booten im Hafenbecken ist nur in Ausnahmen gestattet und bedarf der gesonderten Genehmigung des Hafenmeisters.

§4 Haus- und Weisungsrecht des Vermieters und seiner Beauftragten
a) Das Hausrecht auf dem gesamten Hafengelände steht dem Vermieter zu. Dieses wird ausgeübt durch den Geschäftsführer Marina Lagunenstadt GmbH&CO.Kg und dem Hafenmeister.

b) Der Vermieter und seine Beauftragten sind berechtigt, die der Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden und ruhenden Schiffs- und Landverkehrs sowie der Einhaltung der Vorschriften der Hafenordnung oder gesetzlicher Vorschriften dienlichen Anweisungen zu treffen. Ihren diesbezüglichen Weisungen ist Folge zu leisten.

c) Bei Gefahr im Verzug oder im Falle der Behinderung des Hafenbetriebs sind sie berechtigt, die im Hafen liegenden oder abgestellten Boote zu betreten und zu verholen oder zu verlegen.

d) Unbefugte Nutzung über 24 Std hinaus berechtigt zur kostenpflichtigen Verholung des Sportbootes und Sicherstellung möglicher Ansprüche des Hafenbetreibers.

§5 Versicherungen
Dauer- und Gastlieger sind verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme zu unterhalten. Das Bestehen der Versicherung ist auf jederzeitiges Anfordern des Vermieters nachzuweisen. Die Zahlung der Prämien ist durch die Prämienquittungen zu belegen.

§6 Allgemeine Verkehrsregeln
Dauerlieger, Gastlieger, Benutzer und Besucher haben sich zu Wasser und zu Lande stets so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird. Für den Bootsverkehr zu Wasser gilt grundsätzlich die Seeschifffahrtsstraßenordnung, für den Kraftfahrzeugverkehr zu Lande grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung – soweit diese Hafenordnung keine besonderen Bestimmungen enthält.

§7 Zuweisung der Liegeplätze
a) Die im Hafen befindlichen fortlaufend nummerierten Wasserliegeplätze werden gemäß Bestimmungen und schriftlichen Mietverträgen vergeben.

b) Die Marina-Lagunenstadt hat das Recht, dem Inhaber eines Liegeplatzes einen anderen Liegeplatz zuzuweisen, wenn dieses im Interesse des Hafenbetriebes und der Liegeplatzordnung erforderlich erscheint.

c)Die Untervermietung an fremde Dritte ohne Zustimmung des Hafenbetreibers ist nicht erlaubt.

§8 Fahrregeln und Verhalten im Hafen
a) Fahrzeuge mit laufendem Motor haben anderen Fahrzeugen auszuweichen. Maschinen dürfen im Hafen nur in kleinster Fahrstufe gefahren werden. Wellenschlag ist unbedingt zu vermeiden.
b) Einlaufende Fahrzeuge haben Vorfahrt. Fahrzeugführer auslaufender Fahrzeuge haben sich davon zu überzeugen, dass durch ihre Fahrzeuge die Manöver einlaufender Fahrzeuge nicht nicht behindert werden.
c) Der Aufenthalt von Fahrzeugen in der Hafeneinfahrt ist verboten. Unnötiges Kreuzen im Hafenbecken und vor der Hafeneinfahrt ist zu vermeiden.
d) Die Slipanlage ist freizuhalten. Sie darf nur mit Erlaubnis des Hafenmeisters benutzt werden.
e) Toiletten in den Sportbooten dürfen während der Liegezeit im Hafen nur benutzt werden, wenn Sie einen separaten Fäkalientank installiert haben.
f) Hunde müssen im gesamten Hafengebiet an der Leine geführt und so gehalten werden, dass niemand belästigt oder behindert wird. Die Hundehalter haben die Notdurft ihrer Hunde zu beseitigen und dem Restmüll zuzuführen.
g) Das Betanken der Boote ist ausschließlich an der Wassertankstelle gestattet. Für leichtsinnig oder mutwillig verursachte oder durch Unachtsamkeit entstandene Schäden haftet der Verursacher.
h) Das Fischen und Baden im Hafenbecken und in der Hafeneinfahrt ist verboten!
i) Aus Sicherheitsgründe ist das Befahren des Hafens mit Ruderbooten/Schlauchbooten/Kajak nur mit Genehmigung des Hafenmeisters erlaubt.

§9 Verhalten auf Liegeplätzen
a) Das Betreten fremder Boote sowie deren Verlegung sind nur mit Zustimmung des Eigners oder des Hafenmeisters erlaubt.
b) Feste Gegenstände, wie Teile der Schiffsausrüstung, Ballast, Draht, Eisenteile, Steine, Tierkörper, Fäkalien, Unrat und Abfälle jeglicher Art dürfen nicht im Hafengewässer versenkt oder ausgeschüttet oder im Hafengelände gelagert oder entsorgt werden.
c) Es ist streng untersagt, Kraftstoffe, Öl oder Ölreste in das Hafenbecken zu gießen oder die Bilge zu lenzen.
e) Es ist verboten, Stoffe die das Wasser verunreinigen oder die Eigenschaften des Wassers nachteilig verändern können, in das Gewässer einzubringen, einzuleiten oder auf andere Art in das Gewässer gelangen zu lassen. Jeder Beteiligte muss bei Unfällen die eine Gewässerverunreinigung zur Folge haben könnte, unverzüglich die erforderlichen Abwehrmaßnahmen treffen und unverzüglich den Hafenmeister oder die Wasserschutzpolizei zu benachrichtigen.
f) Wege und Straßen dürfen nicht mit Beibooten, Bootsteilen, Zubehör usw. belegt bzw. blockiert werden.
g) Abfall jeder Art ist nach den geltenden Bestimmungen zu sortieren und zu entsorgen

§10 Kraftfahrzeugverkehr, Park-und Trailerplätze
a) Öffentlich zugänglich sind die Verkehrswege, die Parkplätze, die Hafenmeisterei und die gastronomischen Areale. Das Befahren und Begehen dieser Flächen sind nur Liegeplatzinhabern, Feriengästen, Wohnungseigentümern und Gästen der Lagunenstadt gestattet. Hinweisschilder sind zu beachten. Alle Liegeplatzinhaber parken ihre Kfz auf dem großen Parkplatz im Bereich E. Die Kfz sind mit einem gültigen Parkausweis zu versehen!Kraftfahrzeuge die auf Verbotsflächen, die die Sicherheit (Rettungsdienst) und den gewerblichen Ablauf in der Anlage gefährden, werden kostenpflichtig zu Lasten des Kfz-Halters umgesetzt.
b) Die Liegeplätze der Boote und die Steganlagen sind nicht öffentlich und dürfen nur von Berechtigten betreten werden. Der Hafenmeister entscheidet über die Berechtigung.
c) Kraftfahrzeuge und Trailer dürfen nur auf den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Plätzen abgestellt werden. Die Parkflächen dürfen nicht mit anderen Gegenständen belegt werden.
d) Das Abstellen von Wohnanhängern und Wohnmobilen zu Übernachtungszwecken ist grundsätzlich verboten!

§11 Versorgung mit Strom und Wasser
a) Die Entnahme von Strom ist abhängig vom Liegeplatzvertrag bzw. vom gezahlten Nutzungsendgeld der Tagesgäste. Es dürfen nur zugelassene Kabel verwendet werden.
b) Die Stromentnahme darf nur erfolgen, wenn die an Bord installierte E-Anlage der VDE DIN 0100 entspricht.
c) Das Betreiben von Elektroheizöfen ist nicht gestattet.
d) Die Entnahme von Trinkwasser ist abhängig vom Liegeplatzvertrag bzw. vom gezahlten Nutzungsendgeld der Tagesgäste.
e) Das Waschen von Booten mit Trinkwasser ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen erhebt die Marina eine Bearbeitungsgebühr nach aktueller Preisliste(25 Euro).
f) Die Nutzung der Sanitäranlagen ist abhängig vom Liegeplatzvertrag. Für die Benutzung kann gegen Pfandgebühr beim Hafenmeister pro Liegeplatz ein Transponderschlüssel erworben werden. Die Weitergabe dieses Transponderschlüssels ist nicht gestattet. Ausnahme ist die kurzfristige Weitergabe des Schlüssels an Bordgäste des Liegeplatzinhabers. Missbrauch der Transponderschlüssel führt zur Abmahnung und stellt einen groben Verstoß da. Familienangehörige stellen keine Gäste im Sinne dieser Verordnung da.

§ 12 Haftung
a) Die Marina-Lagunenstadt stellt lediglich den Liegeplatz zur Verfügung, verwahrt jedoch nicht die Boote und deren Zubehör, sowie die auf dem Gelände abgestellte Kraftfahrzeuge und Trailer. Eine Haftung für Beschädigungen oder den Verlust von Booten, Fahrzeugen, Trailern oder Zubehör ist ausgeschlossen.         b) Die Liegeplatzinhaber und Gastlieger haften für Schäden die durch sie selbst, ihre Familienangehörigen, ihre Besatzungen oder ihre Gäste an Steganlagen oder sonstigen Einrichtungen der Marina verursacht werden. Werden derartige Schäden durch das Boot verursacht (z. B. Feuer, Explosion, gerissene Leinen, u.a.) haftet der Eigner, Liegeplatzinhaber oder Gastlieger auch dann, wenn ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann.                                                                                         c) Wenn Boots- oder Fahrzeugführer von Wasser- und Landfahrzeugen den Bestimmungen dieser Hafenordnung zuwiderhandeln oder den Anweisungen des Hafenmeisters oder anderen Aufsichtsorganen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, kann die Marina-Lagunenstadt Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr der Fahrzeugeigner verholen oder aus dem Hafengebiet entfernen lassen. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hafenordnung kann der betreffende Fahrzeugführer entschädigungslos mit seinem Fahrzeug aus dem Hafengebiet verwiesen bzw. der bestehende Mietvertrag, auch fristlos gekündigt werden.

§ 13 Geltung
a) Die Hafenordnung gilt als Bestandteil aller Mietverträge und für alle Gastlieger. Sie kann von der Geschäftsführung der Marina-Lagunenstadt GmbH & Co. KG laufend den Erfordernissen angepasst werden. Veränderungen treten mit ihrer Bekanntgabe durch Aushang im Hafenmeisterbüro oder in einer anderen geeigneten Form in Kraft.

Ueckermünde, den 07.12.2020