Wichtige Regelungen: Gasprüfung für Sportboote
Die Gasprüfung für Sportboote ist ein wichtiger Teil der Sicherheit und muss alle zwei Jahre durchgeführt werden, um die Betriebserlaubnis des Bootes zu gewährleisten. Diese Prüfung wird nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblatt G 608 oder der DIN EN ISO 10239 durchgeführt, die für kleine Wasserfahrzeuge mit Flüssiggasanlagen gelten. Diese Frist ist gesetzliche EU-Norm, gehört zur Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und ist eine Pflicht des Eigners.
- Sicherheit:
Eine regelmäßige Gasprüfung sorgt dafür, dass die Gasanlage sicher und ordnungsgemäß funktioniert, wodurch das Risiko von Gaslecks und -explosionen minimiert wird.
- Betriebserlaubnis:
Die Gasprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und gehört zur Betriebserlaubnis des Bootes.
- Versicherung:
Im Schadensfall kann eine fehlende oder ungültige Gasprüfung dazu führen, dass die Versicherung die Leistungen kürzt oder gar nicht zahlt.
Wer führt die Gasprüfung durch?
Die Gasprüfung muss von einem zertifizierten Sachkundigen nach G 608 durchgeführt werden. Dieser Sachkundige ist befugt, die Gasprüfung durchzuführen und die Prüfbescheinigung auszustellen.
