Here you can relax and anchor

  • 384 berths in illuminated, fixed landing stages
  • Electricity and water at each dock
  • 2 docks with a water depth of max. 2.50 m
  • Width of the harbor entrance: 30 m
  • The arrival at the Ueckermündung is possible all day and night without any problems
  • Berths for visiting and seasonal downstream
  • Maximum possible length of the boat: 20 m
  • Diesel and petrol filling station
  • fecal extraction
  • Double-slip
  • Sanitary facilities with showers and toilets
  • Washing machines and dryers
  • Parking for cars and trailers
  • Winter moorings on your own trailer or trestles in the open air

Within a few kilometers, yards and service providers offer their service around the boat.

  • boat Service
  • motor Service
  • sailmaker
  • chandlery

Winter berths

The Marina Lagunenstadt Ueckermünde

has no winter storage facilities.
However, your boat can be safely stored on your trailer or bearing blocks (up to 9 tons) at the large open spaces in the marina. As a sidenote, other services such as pole placement and cleaning are available.

For prices see our current price list. For services, we gladly submit an offer.

Price list 2015

 

Berth calculation
Overall Length x width = area calculation in m²

All Prices include 19% VAT. We accept:

In mediation of a new seasonal Berth user, you will receive a € 65.00 bonus on your financial statements.Errors and changes excepted.

The City of Ueckermünde rises an additional tax during the period from 01st of May until 30th of September for accomodations in the Marina Lagoon Ueckermünde.
More information at:

Sanitärräume

 

In mehreren Häusern der Ferienanlage befinden sich Duschen und Toiletten ausschließlich für unsere Marina-Gäste.
Den Zugang erhalten unsere Gäste mit Transponderkarten, die Sie gegen eine Kaution beim Hafenmeister erhalten.
Wo sich die Räume befinden sehen Sie im Liegeplan.

Die Benutzung der Duschen wird zeitlich durch Münzautomaten gesteuert.

Slipway and cranes

In the second basin of the port facility you can find a 14.50 meter wide slipway that is 16.00 meters in length and has a tilt angle of 12%.
The double-slip can be used for a fee, even by boat owners who do not have their berth in the marina. Please contact the harbor master for the use of the double-slip.

At the start and end of the season we will order a 9-ton mobile crane at a fixed date.

The appointment is on a Saturday in April and October and will be published in the news at an early stage. For the planning, you can place your crane order in advance.

Crane Order

Crane contract for printing

Skippermesse mit Terrasse und Sonnendeck

Unsere kleine Frühstückskarte. Täglich Frühstück in der Saison von 7:30 bis 10:00 Uhr in der Skippermesse, der Hafenterrasse und auf dem Sonnendeck.
Nachmittags ab 16:00 Uhr Fischbrötchen, Schnitzelbrötchen und jeden Freitag und Samstag von 17:30 bis 21:00 Uhr Wurst und Fleisch vom Grill.

Boat gas station

 

Near the slipway, located in the second harbor, there´s a gas station for diesel and premium fuels. The gas station is opened throughout the season from 1st of April until 31st of October.
As a matter of fact there are no fixed opening times so please contact our harbor master.

As fuel prices fluctuate daily, please ask for current prices. We accept:

Next to the gas station there´s also the fecal extraction point and waste dump.

 

 

Hafenordnung

§1 Betreiberin der Marina

Der Sportboothafen „Marina-Lagunenstadt“ ist eine Anlage der Marina-Lagunenstadt GmbH & Co. KG und dient dem gewerblichen und privaten Wassersport, sowie den damit verbundenen gesellschaftlichen Aktivitäten, der Pflege und dem Ansehen des Bootssports.

Voraussetzungen hierfür sind die Beachtung der zum Nutzen der Gemeinschaft gültigen Regeln durch alle tangierenden Personen sowie durch die Gäste.

Die Geschäftsführung und die von ihr bestimmten Organe sorgen für die Einhaltung dieser Regeln, die sich aus der Geschäftsvereinbarung, der Hafenordnung, den Mietverträgen und ggf. besonderen Auflagen er-geben.

§2 Geltungsbereich

a) Die gesamte Hafenanlage nebst Fuss- und Fahrwegen, Slipanlage, Stegen und diverser Grünflächen, ist eine Anlage der Marina-Lagunenstadt und dient der Ausübung des Wassersports.

b) Das Hafengebiet umfasst das Hafenbecken und die Hafeneinfahrt sowie die Hafenanlagen.

§3 Benutzung

a) Das Befahren und Betreten des gesamten Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

b) Der Hafen soll nur von Sportbooten und Kleinfahrzeugen bis zu einer Lange von 20 Metern und einem Tiefgang von maximal zwei Metern benutzt werden. Ausnahmen davon kann der Hafenmeister gestatten.

c) Die Nutzung ist kostenpflichtig und wird durch die aktuelle Preisliste dokumentiert.

d) Schiffsführer die einen Saisonliegeplatz im Hafen haben, sollen diesen beim Hafenmeister an- und abmel-den, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres ihr Boot erstmalig zu Wasser lassen bzw. den Hafen anlaufen. Das gilt auch für das letztmalig aus dem Wasser holen bzw. aus dem Hafen auslaufen. Wenn ein Sportboot länger als zwei Tage (48 Stunden) nicht im Hafen liegt, ist dieses auch beim Hafenmeister anzuzeigen.

e) Das Überwintern von Booten im Hafenbecken ist nur in Ausnahmen gestattet und bedarf der gesonder-ten Genehmigung des Hafenmeisters.

§4 Zuweisung der Liegeplätze

a) Die im Hafen befindlichen fortlaufend nummerierten Wasserliegeplätze werden gemäß Bestimmungen und schriftlichen Mietverträgen vergeben.

b) Die Marina-Lagunenstadt hat das Recht, dem Inhaber eines Liegeplatzes einen anderen Liegeplatz zuzuweisen, wenn dieses im Interesse des Hafenbetriebes und der Liegeplatzordnung erforderlich er-scheint.

§5 Fahrregeln und Verhalten im Hafen

a) Fahrzeuge mit laufendem Motor haben anderen Fahrzeugen auszuweichen. Maschinen dürfen im Hafen nur in kleinster Fahrstufe gefahren werden. Wellenschlag ist unbedingt zu vermeiden.

b) Einlaufende Fahrzeuge haben Vorfahrt. Fahrzeugführer auslaufender Fahrzeuge haben sich davon zu überzeugen, dass durch ihre Fahrzeuge die Manöver einlaufender Fahrzeuge nicht behindert werden.

c) Der Aufenthalt von Fahrzeugen in der Hafeneinfahrt ist verboten. Unnötiges Kreuzen im Hafenbecken und vor der Hafeneinfahrt ist zu vermeiden.

d) Die Slipanlage ist frei zuhalten. Sie darf nur mit Erlaubnis des Hafenmeisters oder des Platzwartes benutzt werden.

e) Toiletten in den Sportbooten dürfen während der Liegezeit im Hafen nur benutzt werden, wenn Sie einen separaten Fäkalientank installiert haben.

f) Hunde müssen im gesamten Hafengebiet an der Leine geführt und so gehalten werden, dass niemand belästigt oder behindert wird. Die Hundehalter haben die Notdurft ihrer Hunde zu beseitigen und dem Restmüll zuzuführen.

g) Das Betanken der Boote ist ausschließlich an der Wassertankstelle gestattet. Für leichtsinnig oder mutwil-lig verursachte oder durch Unachtsamkeit entstandene Schäden haftet der Verursacher.

h) Das Fischen und Baden im Hafenbecken und in der Hafeneinfahrt ist verboten!

§6 Verhalten auf Liegeplätzen

a) Das Betreten fremder Boote sowie deren Verlegung sind nur mit Zustimmung des Eigners oder des Hafenmeisters erlaubt.

b) Feste Gegenstände, wie Teile der Schiffsausrüstung, Ballast, Draht, Eisenteile, Steine, Tierkörper, Fäkalien, Unrat und Abfälle jeglicher Art dürfen nicht im Hafengewässer versenkt oder ausgeschüttet oder im Hafengelände gelagert oder entsorgt werden.

c) Es ist streng untersagt, Kraftstoffe, Öl oder Ölreste in das Hafenbecken zu gießen oder die Bilge zu lenzen.

e) Es ist verboten, Stoffe die das Wasser verunreinigen oder die Eigenschaften des Wassers nachteilig verän-dern können, in das Gewässer einzubringen, einzuleiten oder auf andere Art in das Gewässer gelangen zu lassen. Jeder Beteiligte muss bei Unfällen die eine Gewässerverunreinigung zur Folge haben könnte, un-verzüglich die erforderlichen Abwehrmaßnahmen treffen und unverzüglich den Hafenmeister oder die Wasserschutzpolizei zu benachrichtigen.

f) Wege und Straßen dürfen nicht mit Beibooten, Bootsteilen, Zubehör usw. belegt bzw. blockiert werden.

g) Abfall jeder Art ist nach den geltenden Bestimmungen zu sortieren und zu entsorgen.

§7 Kraftfahrzeugverkehr, Park- und Trailerplätze

a) Öffentlich zugänglich sind die Verkehrswege, die Parkplätze, die Hafenmeisterei und die gastronomischen Areale. Das Befahren und Begehen dieser Flächen sind nur Liegeplatzinhabern, Feriengästen, Wohnungseigentümern und Gästen der Lagunenstadt gestattet. Hinweisschilder sind zu beachten.

b) Die Liegeplätze der Boote und die Steganlagen sind nicht öffentlich und dürfen nur von Berechtigten betreten werden. Der Hafenmeister entscheidet über die Berechtigung.

c) Kraftfahrzeuge und Trailer dürfen nur auf den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Plätzen abgestellt werden. Die Parkflächen dürfen nicht mit anderen Gegenständen belegt werden.

d) Das Abstellen von Wohnanhängern und Wohnmobilen zu Übernachtungszwecken ist grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Hafenmeisters erlaubt und gebührenpflichtig.

§8 Versorgung mit Strom und Wasser

a) Die Entnahme von Strom ist abhängig vom Liegeplatzvertrag bzw. vom gezahlten Nutzungsendgeld der Tagesgäste. Es dürfen nur zugelassene Kabel verwendet werden.

b) Die Stromentnahme darf nur erfolgen, wenn die an Bord installierte E-Anlage der VDE DIN 0100 ent-spricht.

c) Das Betreiben von Elektroheizöfen ist nicht gestattet.

d) Die Entnahme von Trinkwasser ist abhängig vom Liegeplatzvertrag bzw. vom gezahlten Nutzungsendgeld der Tagesgäste.

e) Das Waschen von Booten mit Trinkwasser ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen erhebt die Marina eine Bearbeitungsgebühr nach aktueller Preisliste.

f) Die Nutzung der Sanitäranlagen ist abhängig vom Liegeplatzvertrag. Für die Benutzung kann gegen Pfandgebühr beim Hafenmeister pro Liegeplatz ein Transponderschlüssel erworben werden. Die Weitergabe dieses Transponderschlüssels ist nicht gestattet. Ausnahme ist die kurzfristige Weitergabe des Schlüssels an Bordgäste des Liegeplatzinhabers. Missbrauch der Transponderschlüssel führt zur Abmahnung und stellt einen groben Verstoß da. Familienangehörige stellen keine Gäste im Sinne dieser Verordnung da.

§9 Haftung

a) Die Marina-Lagunenstadt stellt lediglich den Liegeplatz zur Verfügung, verwahrt jedoch nicht die Boote und deren Zubehör, sowie die auf dem Gelände abgestellte Kraftfahrzeuge und Trailer. Eine Haftung für Beschädigungen oder den Verlust von Booten, Fahrzeugen, Trailern oder Zubehör ist ausgeschlossen.

b) Die Liegeplatzinhaber und Gastlieger haften für Schäden die durch sie selbst, ihre Familienangehörigen, ihre Besatzungen oder ihre Gäste an Steganlagen oder sonstigen Einrichtungen der Marina verursacht werden. Werden derartige Schäden durch das Boot verursacht (z. B. Feuer, Explosion, gerissene Leinen, u.a.) haftet der Eigner, Liegeplatzinhaber oder Gastlieger auch dann, wenn ein Verschulden nicht nachge-wiesen werden kann.

c) Wenn Boots- oder Fahrzeugführer von Wasser- und Landfahrzeugen den Bestimmungen dieser Hafenordnung zuwiderhandeln oder den Anweisungen des Hafenmeisters oder anderen Aufsichtsorganen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, kann die Marina-Lagunenstadt Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr der Fahrzeugeigner verholen oder aus dem Hafengebiet entfernen lassen. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hafenordnung kann der betreffende Fahrzeugführer entschädigungslos mit seinem Fahrzeug aus dem Hafengebiet verwiesen bzw. der bestehende Mietvertrag, auch fristlos gekündigt werden.

§10 Geltung

a) Die Hafenordnung gilt als Bestandteil aller Mietverträge und für alle Gastlieger. Sie kann von der Geschäftsführung der Marina-Lagunenstadt GmbH & Co. KG laufend den Erfordernissen angepasst werden. Veränderungen treten mit ihrer Bekanntgabe durch Aushang im Hafenmeisterbüro oder in einer anderen geeigneten Form in Kraft.

Ueckermünde, den 29.12.2014